brandhilfe
Baden-Württemberg
Seit 1954 ist die brandhilfe die traditionelle Zeitschrift für die Feuerwehren in Baden-Württemberg. Herausgeber ist der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg. Neben der Berichterstattung über aktuelle Einsätze der Feuerwehren, fachliche Beiträge, Berichte über Veranstaltungen des Verbandes und Beiträge der Kreisfeuerwehrverbände, werden auch amtliche Bekanntmachungen des Innenminsteriums veröffentlicht. In Kooperation mit dem Neckar-Verlag gelingt es, eine interessante und abwechslungsreiche Zeitschrift anzubieten. Sie ist „DAS“ landesweite Pressemedium für die Feuerwehrmitglieder in Baden-Württemberg.
Unsere aktuelle Ausgabe:
Vormerken
Am 31.01.2026 erscheint die Ausgabe 2/2026.
Wie schreibe ich einen Artikel für die brandhilfe?
Die brandhilfe lebt von den Einsätzen, Erfahrungen und Geschichten der Feuerwehren in ganz Baden-Württemberg. Jede Ausgabe entsteht durch das Engagement zahlreicher Autorinnen und Autoren, die mit ihren Beiträgen das Feuerwehrleben dokumentieren, verständlich machen und für andere Wehren nutzbar und interessant gestalten. Damit diese Vielfalt gut lesbar, professionell und qualitativ hochwertig veröffentlicht werden kann, gibt es einige wichtige Hinweise zur Erstellung und Übermittlung von Texten und Bildern.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen kompakt zusammengefasst: von Format- und Textvorgaben über Bildanforderungen und Sicherheitsrichtlinien bis hin zu Freigaben, Honorarregelungen und dem redaktionellen Ablauf. So soll sichergestellt werden, dass Ihre Einsendungen optimal verarbeitet, korrekt veröffentlicht und für die landesweite Leserschaft in bestmöglicher Qualität präsentiert werden können.
Wir freuen uns über jeden Beitrag, jede Einsatzdokumentation und jede Geschichte aus Ihrer Wehr – denn sie alle tragen dazu bei, die brandhilfe lebendig, praxisnah und aktuell zu gestalten.
Bei Fragen steht Ihnen die Redaktion jederzeit gerne unterstützend zur Seite.
Bitte senden Sie Beiträge ausschließlich als PDF-Datei.
Offene Textformate wie Word- oder Open-Office-Dateien werden aus Sicherheitsgründen nicht mehr angenommen, da sie potenziell Schadsoftware enthalten können. Das PDF dient dabei als finaler Textstand und wird von der Redaktion anschließend in das Layout übertragen.
Wenn Sie Hervorhebungen innerhalb des Textes nutzen möchten (z. B. kursiv oder fett), können diese selbstverständlich im PDF enthalten sein. Bitte verzichten Sie jedoch auf grafische Gestaltungen, komplexe Formatierungen oder eingebettete Layouts – das erfolgt weiterhin durch die Redaktion im Satz- und Produktionsprozess.
Bilder bitte weiterhin separat als .jpg oder .tif übermitteln und nicht ins PDF einbetten.
Die technischen Anforderungen sind für den Druck entscheidend:
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mindestens 5,6 cm Breite (einspaltig) oder 11,7 cm (zweispaltig)
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300 dpi als Standardauflösung
Bei großen Originaldateien (z. B. ca. 45 cm Breite) kann die Auflösung nachträglich auf 300 dpi hochgesetzt werden, sofern nicht massiv Pixel verloren gehen. Die automatische Datumsanzeige an Kamera oder Handy muss deaktiviert sein. Dateinamen sollten klar zuordenbar sein, also z. B. nicht „Bild1.jpg“, sondern „einsatz_wasserrettung_okt22.jpg“. Bilder bitte separat, nicht in den Text eingebettet, senden.
Gedruckte Beiträge werden mit 40 € pro Seite honoriert. Ausgenommen sind die Rubriken „Innenministerium“ und „Feuerwehr berichtet“. Das Honorar für Jugendbeiträge wird direkt an die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg gespendet.
Bei allen Fragen hilft das Redaktionsteam gerne weiter: brandhilfe@neckar-verlag.de
Leistungen bei Unfällen im Feuerwehrdienst!
Quelle: Landesfeuerwehrverband BW
Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehren erhalten bei Unfällen im Feuerwehrdienst vielfältige Leistungen unterschiedlicher Art. So werden Sachleistungen - wie z.B.
- medizinische Leistungen (incl. Reha-Leistungen) oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Meldleistungen an Feuerwehrangehörige – wie z.B. Verletztengeld
- Geldleistungen an Hinterbliebene – wie z.B. Renten
- Pauschalen – wie z.B. Sterbegeld, Einmalzahlungen
- Unterstützungsleistungen bei Unfällen, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt werden,
zur Verfügung gestellt.
In dieser Übersicht sind alle möglichen Leistungen zusammen gefasst.