Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Mit der Novellierung des LBKG im Jahr 2005 wurde ein ausdrücklicher gesetzlicher Anspruch der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen auf Fortzahlung der Arbeitsentgelte und Dienstbezüge für den Zeitraum begründet, in dem sie auf Anforderung der Gemeinde an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr teilnehmen. Dies soll den Verwaltungsaufwand für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die Gemeindeverwaltungen und die Arbeitgeber der Feuerwehrangehörigen vermindern.
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