Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei
Bei vielen Bränden, Unfällen und anderen Gefahrenlagen werden Feuerwehr, Rettungsdienst, andere Hilfsorganisationen und die Polizei gemeinsam eingesetzt. Wenn diese nicht Hand in Hand arbeiten, kann es zu Unstimmigkeiten und taktischem Fehlverhalten kommen. Nur wenn alle Beteiligten möglichst eng – und ohne Organisationsegoismen – zusammenwirken, ist ein unkoordiniertes Vorgehen mit möglicherweise gravierenden Folgen zu vermeiden. Im folgenden Beitrag wird dargestellt, welche rechtlichen Vorgaben beim gemeinsamen Einsatz von Feuerwehr, anderen Hilfsorganisationen und Polizei zu beachten sind.
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