Zwischenruf: Menschenrechte!

Menschenrechte
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Die Geltung der Menschenrechte sagt nichts aus über die Art und den Grad der Aufklärung, den... mehr
Produktinformationen "Zwischenruf: Menschenrechte!"

Die Geltung der Menschenrechte sagt nichts aus über die Art und den Grad der Aufklärung, den Menschen oder eine Gesellschaft erreicht haben. Gewiss, hätte der von Helmut Landwehr zitierte Kant gesagt: „Wenn denn nun gefragt wird: Leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter?, so ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter der Aufklärung“ (Kant 1783/1996, S. 15). Aufklärung ist ein Prozess, mit Rückschritten und mit ungewissem Ausgang, jedoch: „Ein Zeitalter kann sich nicht verbünden und darauf verschwören, das folgende in einen Zustand zu setzen, darin es ihm unmöglich werden muss, seine … Erkenntnisse zu erweitern, von Irrtümern zu reinigen und überhaupt in der Aufklärung voranzuschreiten. Das wäre ein Verbrechen wider die menschliche Natur, deren ursprüngliche Bestimmung gerade in diesem Fortschreiten besteht“ (S. 14). Das Recht auf Aufklärung als Recht auf freies Denken ist unhintergehbar, vor allem auch gegenüber der Staatsgewalt, die gehalten ist, „den Menschen, der nun mehr als Maschine ist, seiner Würde gemäß zu behandeln“ (S. 17). Die naturrechtliche Begründung der Menschenwürde ist allen theologischen bzw. religiösen vorgeordnet, und dies begründet ihre universelle Geltung als Berufungsinstanz für alle Menschen in allen Gesellschaften und Kulturen. Naturrecht ist kein „westlicher Kulturimperialismus“.

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Autor: Ulrich Herrmann

Erscheinungstermin:19.11.2015
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