Das Haus muss zu Ende gebaut werden
- Artikel-Nr.: NV11-2019-01D1
- Zum Titel: Ohne Oberstufen an geeigneten Standorten kann Gemeinschaftsschule nicht gelingen
- Info: Download aus Heft 1/2019
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Zum Schuljahr 2012/13 wurde in Baden-Württemberg die Schulart Gemeinschaftsschule eingeführt. Sie sollte neben der Sekundarstufe I auch den Primarbereich mit einbeziehen können sowie bei Erfüllung einer Mindestzahl an Schülerinnen und Schüler auch eine Sekundarstufe II. Insbesondere eine repräsentative Zahl an Gemeinschaftsschul-Oberstufen ist für eine Akzeptanz und Verankerung der neuen Schulform bei der Elternschaft in Baden-Württemberg unerlässlich.
Stichwörter: Gemeinschaftsschule, Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Zweite Säule
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