Grundlagen und Ziele der aktuellen Landesgesetzgebung für die Inklusive Schule
- Artikel-Nr.: NV11-2015-06D1
- Info: Download aus Heft 6/2015
Noch in der Mitte des letzten Jahrhunderts hatten in Deutschland zahlreiche Kinder mit Behinderung keinen Zugang zu den allgemeinen Bildungseinrichtungen, weil man sie für bildungsunfähig hielt. Sonderschulen wurden eingerichtet, weil sich zum damaligen Zeitpunkt niemand vorstellen konnte, dass Kinder mit Behinderungen an einer allgemeinen Schule lernen können. Um das Recht auf Bildung auch für diese Schüler/-innen durchzusetzen, wurde analog zur allgemeinen Schulpflicht die Pflicht zum Besuch der Sonderschule verordnet. Der Begriff der Bildungsunfähigkeit wurde in den Schulgesetzen der Länder gestrichen. Die Kostenträger – allen voran die Länder und Kommunen – wurden verpflichtet für eine entsprechende Personal- und Sachausstattung Sorge zu tragen. …
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Autor: Sönke Asmussen
Erscheinungstermin:20.06.2015